Corona-Virus: Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung beantragen

Das Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn macht Gewerbetreibende darauf aufmerksam, dass das Abgabenrecht eine Reihe von so genannten Billigkeitsmaßnahmen bietet, die Gewerbetreibende grundsätzlich jederzeit nutzen können.

 

So können Gewerbesteuerpflichtige, sofern sich Gewinneinbrüche abzeichnen, einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung stellen. Dies kann formlos beim Kassen- und Steueramt per E-Mail unter steueramt@bonn.de erfolgen.  Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, reicht häufig schon eine Stundung. Ebenfalls kann ein Erlass von Stundungszinsen, Säumniszuschläge oder Mahn- und Vollstreckungskosten in Frage kommen.

Das Kassen- und Steueramt bittet um Verständnis, dass all diese Maßnahmen einen Antrag der betroffenen Gewerbetreibenden und eine Einzelfallprüfung durch die Verwaltung voraussetzen. In Anbetracht der aktuellen Lage dürfen die Gewerbetreibenden davon ausgehen, dass die Verwaltung den rechtlichen Rahmen großzügig ausschöpfen wird.

 

 

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