Noch mehr Eltern als bisher müssen künftig keine Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in städtischen Einrichtungen bezahlen. Dies regelt eine neue Satzung, die der Rat beschlossen hat und die ab 1. August gilt. „Ich freue mich, dass damit 1300 weitere Bonner Familien, und so insgesamt etwa 4300 Bonner Familien entlastet werden können“, sagte Oberbürgermeister Ashok Sridharan.
Die „Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen“ erweitert den Kreis um jene Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Bisher galt die Beitragsfreiheit nur für Familien, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die neue Regelung basiert auf dem Gute-Kita-Gesetz. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bittet Eltern, die eine der beiden Leistungen erhalten, die entsprechenden Unterlagen bei der Elternbeitragsstelle vorzulegen, damit eine Befreiung vorgenommen werden kann.
Der Rat hat ebenfalls beschlossen, alle Eltern, deren Jahreseinkommen unter 24.542 Euro liegt, zukünftig von den Beiträgen zu befreien. Das kommt bis zu 1000 Familien zugute.
Die Elternbeiträge wurden in Bonn seit einigen Jahren nicht mehr angehoben. Auch die neue Satzung sieht keine Anhebung der Elternbeiträge vor. Allerdings werden zwei neue Einkommensstufen am oberen Ende der Skala eingeführt, weil der Personenkreis mit Jahreseinkommen von mehr als 125.000 € in Relation zu den Gesamteinkünften bisher weniger belastet war als Eltern mit geringeren bis mittleren Einkünften. Eltern, die ein Einkommen von mehr als 125.000 Euro oder mehr als 150.000 Euro zur Verfügung haben, werden im Sinne eines sozialen Ausgleichs deshalb künftig höhere Beiträge entrichten müssen als bisher.
Im OGS-Bereich werden die Elternbeiträge in den Stufen 8 bis 10 von derzeit 180 Euro auf 191 Euro angehoben, was der Obergrenze des Erlasses des Ministeriums für Bildung und Schule entspricht. Gleichzeitig wird der Elternbeitrag in Stufe 5 von derzeit 150 Euro auf 130 Euro gesenkt, da die Beitragszahlenden dieser Stufe bisher stärker als andere Stufen belastet waren.
Zum Schuljahr 2020/2021 werden die Beiträge der OGS für alle Einkommensstufen jährlich um drei Prozent erhöht. Der Höchstbeitrag wird ab August 2020 auf 203 Euro festgelegt.
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