Freilaufende Katzen müssen kastriert werden

Katzenhalter, die ihre Tiere draußen frei herum laufen lassen, müssen diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Darauf weisen die Veterinäre der Stadt Bonn hin.

 

 

Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen in Bonn ist seit 2012 in Kraft. Die Stadt will damit verhindern, dass sich Hauskatzen und verwilderte Katzen unkontrolliert vermehren. In vielen Fällen werden ungewollte Katzenbabys ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben, die schon jetzt überfüllt sind. Die ausgesetzten Tiere vermehren sich weiter. Häufig leben sie in elenden Verhältnissen, sind krank und gefährden so die Gesundheit anderer Katzen.

 

„Um das Katzenelend langfristig zu lindern, ist es wichtig, dass alle Katzenhalter die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen beachten und bestenfalls bereits bei der Überlegung, eine Katze anzuschaffen, mit bedenken“, so Dr. Ruth Koll von den Veterinärdiensten der Stadt Bonn.

 

Damit Katzen ins Freie dürfen, müssen die Tiere, sobald sie fünf Monate alt sind, von einen Tierarzt kastriert und gekennzeichnet werden. Um die Katzen bei Bedarf identifizieren zu können, müssen sie durch ihren Halter in einer entsprechenden Datenbank registriert werden. Katzenhalter, die gegen diese Pflicht verstoßen, können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.bonn.de/katzenkastration.

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