Leitfaden für Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen

Halteverbotszone vor dem CvO : Am Götgesbach ab Haus Nr. 32-42 außerhalb der markierten Parktaschen
Halteverbotszone vor dem CvO : Am Götgesbach ab Haus Nr. 32-42 außerhalb der markierten Parktaschen

Im Rahmen der Kampagne "Mehr Freiraum für Kinder – ein Gewinn für alle!" hat die Stadt Bonn gemeinsam mit der Bonner Polizei, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Bonn/Rhein-Sieg und anderen

Institutionen einen Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen entwickelt.

  

Er soll den Schulen eine Hilfestellung sein, wenn sie Zonen einrichten wollen, an denen Eltern ihre Kinder zur Schule bringen können.

 

An klar definierten Stellen im Umfeld der Schule soll es möglich sein, die Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen und von dort wieder abzuholen. Der restliche Schulweg von diesen Zonen bis zur Schule und zurück soll ein hohes Maß an Sicherheit haben. Die Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht den kompletten Schulweg alleine bewältigen können, haben damit die Gelegenheit, von etwas Bewegung und sozialen Kontakten auf dem Weg von den eingerichteten Zonen bis zur Schule und zurück zu profitieren. Die Hol- und Bringzonen können Treffpunkte für Schülerinnen und Schüler werden, von wo aus der restliche Schulweg gemeinsam gegangen wird.

 

Gleichzeitig entstehen durch die Hol- und Bringzonen um die Schulen herum Bereiche, die von allzu großem Verkehr freigehalten werden. Kinder, die schon zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn zur Schule kommen, sollen so möglichst sicher zur Schule gelangen.

 

Der Leitfaden ist auf der Internetseite der Stadt Bonn unter www.bonn.de/@radverkehr

unter dem Menüeintrag "Neuigkeiten zum Radverkehr" abrufbar.

 

Regelungen am CvO

Ein Ortstermin am CvO mit der Schulleitung, dem Schulpflegschaftsvorstand, den zuständigen Stellen der Stadt Bonn sowie der Bonner Polizei erbrachte folgende Ergebnisse:

 

- Zur Vermeidung von Verkehr und von Wendemanövern im unmittelbaren Eingangsbereich 
   zur Schule wird in der Straße Am Götgesbach ab Haus Nr. 32 bis 42 außerhalb der
   markierten Parktaschen eine Halteverbotsregelung mo-fr 7-17h eingeführt (siehe Bild)

 

- Die Schule wird bei der Einführung von Elternhaltestellen in größerer Entfernung zur
   Schule von der Stadtverwaltung unterstützt. Dies erfolgt im Rahmen des Leitfadens aus der
   Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“, der ebenfalls der Anlage beigefügt ist. Hierzu
   könnte eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden, die Vorschläge erarbeitet.

 

- Die Querung der Max-Braubach-Straße in Höhe der Bushaltestelle wurde im Rahmen des

   Ortstermins problematisiert. Da der Bus beim Halten nicht überholt werden kann/darf, 
   können die Schulkinder in der Regel im Schutz des Busses die Straße queren. Im Rahmen
   des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen wird geprüft, ob weitere Maßnahmen zur
   Sicherung der Querung im dortigen Umfeld vorgenommen werden können.  

 

 - Eine direkte Verbindung vom Seitenweg am Gymnasium zum Parkplatz an der
   Reichsstraße wird gewünscht. Dieses Projekt wird im Rahmen der vorgesehenen
   Bebauungsplanung in die Prüfungen mit einbezogen.

 

Ob die erwähnten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation führen werden, wird sich in Zukunft zeigen. Die Bemühungen, die Verkehrs- und Sicherheitslage zu verbessern hängen im wesentlichen vom Verantwortungsgefühl der Eltern ab, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Sie sind diejenigen, die ihren Kindern den Weg so kurz wie nur irgendmöglich machen wollen und sie direkt vor der Schule abgeben oder abholen und dadurch gefährliche Situationen durch Halte- und Wendemanövern für andere verursachen.

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Leitfaden Hol- und Bringzonen
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