Von Mitte April bis Mitte Juli 2018 lässt das Tiefbauamt in einigen Straßen im Bonner Stadtgebiet Abwasserleitungen, Regenrückhaltebecken und Stauraumkanäle einstauen, um gesetzlich vorgeschriebene Abflussmessungen vorzunehmen. Die Stadt Bonn ist, wie jede andere Kommune in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, diese Kalibrierungen regelmäßig vorzunehmen.
Abflussmessungen finden in Röttgen am Herzogsfreudenweg, auf dem Venusberg Im Erlenbusch und Am Engelspfad statt. Betroffen sind zudem die Anwohner der Waldstraße und der Benngasse im Bereich Bad Godesberg. Weitere Arbeiten finden Am Dichbach, in
der Josefstraße, am Bendenweg, am Bröltalbahnweg in Beuel, in der Kreuzherrenstraße, am Rheinweg, An der Rheindorfer Burg und Am Propsthof statt.
Aufgrund der Kalibrierung kommt es zum Rückstau im angeschlossenen Kanalsystem. Dies entspricht dem normalen Betriebszustand bei starken Regenfällen. Bei ausreichender Rückstau-Sicherung des Kellers und anderer tiefer liegender Räume ist ein Eindringen von Wasser jedoch nicht möglich.
Da die Schäden bei Kellerüberflutungen beträchtlich sein könnten, sind die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nach § 14 Abs. 3 der städtischen Entwässerungssatzung grundsätzlich dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, genau der Straßen- oder Geländeoberkante, zu sichern. Sofern ein Haus nicht über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt, rät die Stadt, sich von örtlichen Sanitärfachunternehmen beraten zu lassen. Erfahren können die Eigenheimbesitzer so, wie man sich wirkungsvoll gegen Rückstau aus dem Kanalnetz schützen kann oder ob die vorhandenen Einrichtungen wirkungsvoll sind.
Leider können aus betrieblichen und witterungsbedingten Gründen keine genauen Zeitangaben zu den Kalibrierungen gemacht werden. Das Tiefbauamt bittet um Verständnis.
Kommentar schreiben