Schwarz-gelbe Untermieter: Wespennester am Haus

Wespennester am Haus Wespen sind Vernichter von Schadinsekten. Die Feuerwehr wird nur bei Gefahr an öffentlichen Gebäuden und Flächen tätig.

 

Zur Sommerzeit häufen sich bei der Unteren

Naturschutzbehörde wieder die Anfragen zu einem Thema: Wespennester am Haus, Wespen im Garten. "Viele Anrufer bitten uns, bei ihnen Wespennester zu entfernen", berichtet Mitarbeiter Andreas Lamberz-Brendler. Den Bürgern versucht das Team der Unteren Naturschutzbehörde vor allem zweierlei zu erklären: Die Stadt beseitigt keine Wespennester, und es gibt gute Gründe, sich noch einmal zu überlegen, ob ein Nest wirklich entfernt werden muss. Denn Wespen treten nicht nur als Plagegeister auf, sondern vernichten als Fleischfresser auch jede Menge Schadinsekten.

 

Wespen bauen Nester in Verstecken

Als Belästigung im Garten tauchen in unseren Breiten vor allem die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe auf. Beide Arten stehen nicht unter speziellem Artenschutz, genießen aber wie alle wildlebenden Tiere allgemeinen Schutz. Sie bauen ihre Nester in Verstecken, zum Beispiel in Erdlöchern, Baumhöhlen, Spalten und Hohlräumen von Fassaden, in Rollladenkästen und auf Dachböden.

 

Wissenswertes über das Verhalten der Tiere

Was man über das Verhalten der Tiere unbedingt wissen muss, erläutert Lamberz-Brendler: "Die Wespen kommen im nächsten Jahr nicht wieder zurück ins selbe Nest. Der Wespenstaat stirbt spätestens bei Kälteeinbruch im Spätherbst ab, und im nächsten Frühjahr sucht sich die Königin einen neuen Platz zum Nisten." Wer also ein Wespennest bei sich vorfindet, muss keine Sorge haben, dass er über Jahre hinweg davon belästigt wird, wenn er es nicht entfernt.

Außerdem können Wespen als Vernichter von Schadinsekten auch durchaus nützlich sein: Bereits ein kleiner Wespenstaat vertilgt pro Tag bis zu 3000 Fliegen, Mücken, Blattläuse und andere Insekten. Der Ratschlag der Unteren Naturschutzbehörde lautet deshalb: Wer in der hintersten Ecke seines Gartens ein Wespennest findet, sollte es dort lassen.

 

Nest nur von Fachleuten entfernen lassen

Ist ein friedliches Nebeneinander dennoch nicht möglich, sollte das Nest nur von Fachleuten (Schädlingsbekämpfern) entfernt werden. Die Stadt selbst beseitigt keine Wespennester. Die Feuerwehr wird nur noch bei Gefahren an öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichen Flächen (Spielplätzen, Friedhöfen etc.) tätig.

 

Vor Beseitigung des Nestes muss aber geklärt werden, ob es sich um die Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe handelt und nicht um geschützte Wespenarten, Hummeln, Hornissen oder Wildbienen. Diese gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. Aus diesem Grund ist eine Entfernung oder eine Umsiedlung deren Nester nur mit einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig.

 

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