Muscheln, Schnecken, Korallen oder sogar Seepferdchen - exotische Urlaubssouvenirs können am Flughafenzoll zu unangenehmen Überraschungen führen. Denn das Mitbringen besonders geschützter
Tiere und Pflanzen verstößt gegen die internationalen Artenschutzbestimmungen.
Daran erinnert zu Beginn der Reisezeit das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda der Stadt Bonn.
Wer am Flughafen mit einem verbotenen Mitbringsel ertappt wird, muss dieses nicht nur dem Zoll aushändigen, sondern zusätzlich, im Falle eines Verfahrens, mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Wer unsicher ist, welche Souvenirs erlaubt sind und welche nicht, dem empfiehlt das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda die kostenlose Smartphone-App mit dem Namen "Zoll und Reise": Das vom Zoll konzipierte Programm für iPhones und Android-Smartphones funktioniert ohne Internetverbindung, so dass im Urlaub keine Roaming-Gebühren anfallen.
Für Nachfragen zu diesem Thema steht zudem das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda unter der Telefonnummer 0228 - 77 35 26 zur Verfügung. Ebenso können Urlauber sich an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) oder den Zoll wenden. Eine detaillierte Auflistung geschützter Arten - aufgelistet nach dem jeweiligen Urlaubsland - finden Reisende außerdem auf der Homepage www.artenschutz-online.de des Zolls.
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