Wenn nachts zurzeit seltsame Geräusche vom Dachboden oder aus dem Gartenhaus zu hören sind, müssen keine Geister am Werke sein: Häufig zählen zu den Lärmmachern neben Steinmardern vor allem Siebenschläfer aus der Familie der Bilche. In den Sommermonaten suchen die Tiere in menschlichen Siedlungen nach Nahrung und Nistplätzen. Doch Vorsicht: Auch wenn die Störenfriede lästig sind, jagen darf man die Tiere nicht. Denn Bilche gehören zu den besonders geschützten Arten. Bei Problemen mit Bilchen sind die Untere Landschaftsbehörde und bei Mardern die Untere Jagdbehörde der Stadt Bonn die richtigen Ansprechpartner.
Zur Familie der Bilche gehören neben dem Bekanntesten seiner Gattung, dem Siebenschläfer, auch die bei uns beheimateten Garten- und Baumschläfer. Die Säugetiere sind dämmerungs- und nachtaktiv und halten sich gerne im Umfeld menschlicher Siedlungen auf. Besonders im Herbst dringt der Siebenschläfer, auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier, manchmal in Gartenhäuser und andere Gebäude ein, um dort Winterschlaf zu halten. In den
Sommermonaten nutzen sie Nistkästen, Gartenhäuser und Dachböden als Tagesverstecke und für die Aufzucht der Jungtiere.
Auch Steinmarder sind heute fester Bestandteil der städtischen Fauna. Die nachtaktiven Tiere leben mittlerweile sowohl in ländlichen Siedlungsbereichen als auch in Großstädten. Sie sind Allesfresser und ernähren sich von Obst, Küchenabfällen, Katzenfutter sowie von Mäusen und kleinen Vögeln. Steinmarder haben in ihrem Revier verschiedene Unterschlüpfe, zum Beispiel auf Dachböden, in Scheunen oder größeren Holzstapeln.
Wer gegen Bilche und Marder vorgehen will, braucht eine Genehmigung Bilche gehören zu den besonders geschützten Arten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen sowie ihre Niststätten zu entfernen oder zu beschädigen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Einzelgenehmigungen zur Bekämpfung von Siebenschläfern müssen in Bonn bei der Unteren Landschaftsbehörde gestellt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter unter 0228 - 77 35 26.
Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass nur derjenige den Tieren nachstellen darf, der eine entsprechende Berechtigung hierzu hat. Weitere Informationen sind bei der Unteren Jagdbehörde unter der Telefonnummer 0228 - 77 25 45 erhältlich.
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