Ückesdorf. Ein trauriges Ende fand am Donnerstagnachmittag ein noch junges Reh auf der Feldfläche in Ückesdorf, die zwischen Autobahn und Friedhof liegt. Eine Spaziergängerin fand das, durch eine Bisswunde an der Hinterhand, schwer verletzte Tier am Wegesrand liegend. Auch der herbeigerufene Jagd-pächter konnte nichts tun, um dem verzweifelt strampelnden Reh auf die Beine zu helfen. Ihm bleib letztendlich nichts anders übrig als das leidende Tier mit einem Gnadenschuss zu erlösen.
Ganz offensichtlich stammten die Bisswunden an der Keule des Rehs von einem großen Hund. Immer wieder kommt es vor, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner unkontrolliert über die Felder laufen lassen. „Viele wissen einfach nicht, dass hier in dem kleinen Wäldchen tatsächlich Rehe leben“, sagt Jagdpächter Lutz Schorn, der auch gleichzeitig Jagdberater der Stadt Bonn ist. Ein kleines Rudel von ca. sechs Tieren sei hier beheimatet. Erst vor zwei Wochen flüchtete eines der Tiere vor einem Jagdhund in die Randbebauung von Ückesdorf. Am Ende musste nicht nur das Reh mühsam aus dem Ort gelotst werden, sondern auch der völlig außer Kontrolle geratene Hund gesucht und eigefangen werden. Insbesondere hier in Ückesdorf, zwischen Autobahn und Bebauung, ist der Lebensraum der Tiere sehr beengt und eine Flucht ist kaum möglich. In ihrer Panik fliehen die Tiere dann entweder kopflos in die Bebauungsgebiete oder brechen - was fast noch schlimmer ist- durch die Weidezäune der umliegenden Pferdewiesen und verenden nicht selten an den Verletzungen, die sie sich dabei zuziehen, erklärt Schorn die Situation.
Lebensraum der Wildtiere respektieren
Immerhin verhielten sich 99 Prozent der Hundehalter richtig und hätten ihre Hunde unter Kontrolle oder zeigten sich nach Gesprächen zumindest einsichtig. Bedauerlicherweise seien die restlichen ein Prozent beratungsresistent. Und so kommt es immer wieder zu so unnötigen und unverständlichen Zwischenfällen wie den am Donnerstag. Dabei ist der Natur- und Tierschutz doch in aller Munde. Vor der eigenen Haustüre scheint er allerdings Halt zu machen. Wo bleibt bei jenen Hundehaltern der Respekt vor der Natur, die wir doch auch hier so sehr schätzen und wie kann es sein, dass die Tierliebe zwar bis zum eigenen Hund reicht, bei den heimischen Wildtieren aber auf der Strecke bleibt?
Der Mensch dringt mit fortwährenden Bebauungsmaßnahmen und intensiver Landwirtschaft ohnehin schon weit in den Lebensraum der Tiere ein; zerstören wir nicht noch zusätzlich die letzten Refugien durch uneinsichtiges Verhalten! So appelliert auch Lutz Schorn immer wieder: „Lassen Sie Ihre Hunde nicht unkontrolliert im Wald und über die Felder laufen.“ Natürlich wisse und verstehe er, dass Hunde Auslauf brauchen, diejenigen, die aber zum Stöbern und Jagen neigen, gehörten auf jeden Fall an die Leine.
Gesetzliche Regelungen
Auch die Gesetzeslage ist hier eindeutig. So besagt das Landesforstgesetz, dass Hunde im Wald und abseits von Wegen an der Leine zu führen sind. Für Bonn gilt teilweise sogar eine verschärfte Regelung, da wesentliche Teile des Kottenforst –dazu zählen auch die Gebiete rund um Ückesdorf- Flora-Fauna-Habitat(FFH)- oder Naturschutzgebiete (NSG) sind. Hier gilt die Anleinpflicht auch auf den Wegen. Wildernde Hunde sind kein Kavaliersdelikt. So stellt das Landesjagdgesetz das Wildern von Hunden unter Strafe. Zum Wildern zählt dabei das Aufstöbern sowie das Verfolgen oder Reißen von Wild. Des Weiteren besagt das Landschaftsschutzgesetz, dass zum Schutz wildlebender Tiere deren Beunruhigen und Stören verboten ist. Damit ist auch gesetzlich klar geregelt, dass Hundebesitzer die Verantwortung tragen, wildlebende Tiere in ihrem angestammten Lebensraum nicht zu stören, zu verletzen oder gar zu töten.
Und obwohl es Jagdpächtern gesetzlich auch erlaubt ist wildernde Hunde zu abschießen, will Lutz Schorn hiervon keinen Gebrauch machen. „Denn“, so sagt er, „das Problem ist ja nicht der Hund, sondern der Halter, der sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist.“ So setzt Schorn in erster Linie auf das Gespräch und die Einsicht der Hundebesitzer. „Wiederholungstätern“ droht jedoch eine Anzeige.
Wie aber verhält man sich, wenn Tiere zu Schaden gekommen sind?
Überlassen Sie das Tier keinesfalls seinem Schicksal. Bleiben Sie, um es nicht weiter zu beunruhigen, in respektvollem Abstand bei dem verletzten Tier und informieren sie das Forstamt oder den Jagdpächter. Falls diese nicht bekannt sind, informieren Sie die Polizei. Auf diese Weise ersparen Sie einem schwer verletzen Tier einen langen Leidensweg.
Nebenbei sei vielleicht noch erwähnt, dass wegen des verantwortungs- und gedankenlosen Verhaltens eines Hundebesitzers nicht nur ein junges Reh sein Leben lassen musste, darüber hinaus konnte aufgrund des langen Überlebenskampfes nicht einmal sein Fleisch zum Verzehr verwertet werden. So war der Tod des Tieres gar doppelt sinnlos.
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