Die Verkehrssicherheitsberater der Bonner Polizei machen auf den anstehenden Wetterumschwung am kommenden Wochenende aufmerksam. Laut Wetter-berichten soll es wesentlich kälter und unter Umständen sogar winterlich glatt werden. Um den damit verbundenen er-höhten Unfallgefahren vorzubeugen, lassen Sie sich nicht von Eis und Schnee überraschen, sondern nutzen Sie die Zeit und machen Sie Ihr Fahrzeug noch winterfest. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen zwingend vorgeschrieben. Diese sind durch Symbole und/oder Piktogramme gekenn-zeichnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht betrifft alle Kraftfahrzeuge. Nicht nur Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse, sondern auch Motorräder und Roller müssen umgerüstet werden. Bei "normalen" Straßenverhältnissen - auch in der Winterzeit - ist das zwar nicht der Fall, allerdings muss bedacht werden, dass die Fahrt bei trockenen Straßenverhältnissen begonnen und man unterwegs von Schnee und Eis überrascht werden könnte. Dann darf die Fahrt ohne Winterbereifung nicht fortgesetzt werden.
Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches. Sie krallen sich mit ihren beweglichen und scharfen Einschnitten auf der Profiloberseite (Lamellen) fester in den glatten und matschigen Untergrund, als es der beste Sommerreifen kann. Der Bremsweg auf Schnee ist dafür ein eindrucksvoller Beweis. Aus Tempo 50 steht ein Auto bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern. Mit Sommerreifen erst knapp 10 Meter später.
Aber auch bei Nässe befähigen die größeren Profilrillen in der Lauffläche von Winterreifen eine bessere Ableitung des Regenwassers auf der Straße. Das "Aufschwimmen" des Reifens auf dem Wasser wird verzögert und der direkte Kontakt zur Fahrbahn bleibt länger gewährleistet. Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug mit Reifen fährt, die nicht die Kennzeichnung "M+S" oder die "Schneeflocke" als Symbol haben, muss mit einem
Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der vorschriftswidrigen Bereifung zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, ist ein Bußgeld bis zu 120 Euro und ein Punkt
im Verkehrszentralregister vorgesehen. Allgemein raten die Verkehrssicherheitsberater der Polizei, sich bei winterlichen Witterungsbedingungen Zeit zu nehmen, um ohne Schaden ans Ziel zu kommen.
Fahren Sie deswegen rechtzeitig los und berücksichtigen Sie, dass Sie bei den geänderten Wetterverhältnissen länger unterwegs sein könnten. Aber auch, wenn sich Laub auf der Straße mit feuchten
Niederschlägen verbindet müssen Verkehrsteilnehmer mit längeren Bremswegen rechnen, und daher einen größeren Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Eine vorsichtige und vorausschauende
Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit ist der beste Schutz, Unfälle zu vermeiden.
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