Ob-Wahl am 13. September: Briefwahl ab 17. August möglich

Erstmals und einmalig findet am Sonntag, 13. September, die Wahl des Stadtoberhauptes der Stadt Bonn losgelöst von anderen Wahlen statt.

Insgesamt sechs Bewerber - eine Frau und fünf Männer - bemühen sich um das höchste Amt der Bundesstadt. Sollte niemand die absolute Mehrheit erhalten, findet am 27. September eine Stichwahl statt. Bereits ab 17.

August öffnen die Briefwahlbüros in den Stadtbezirken.

Rund 245 000 Bonnerinnen und Bonner ab 16 Jahren sind zur Wahl aufgerufen. Sie erhalten bis zum 22. August ihre Wahlbenachrichtigung in einem Brief. Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie ihrer Meinung nach wahlberechtigt sein müssten, können zwischen dem 24. und 28. August das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuelle Stichwahl. Sie wird deshalb bei der Hauptwahl am 13. September den Wählerinnen und Wählern wieder zurückgegeben. Eine neue Wahlbenachrichtigung für eine mögliche Stichwahl wird nicht versandt.

 

Umzug und Briefwahl

Wer nach dem 9. August bis zum Wahltag innerhalb Bonns umzieht, bleibt in dem Wählerverzeichnis, in dem die Person am 9. August eingetragen wurde. Sie muss in dem auf der Wahlbenachrichtigung verzeichneten Wahllokal die Stimme abgeben oder einen Wahlschein beantragen. Mit einem Wahlschein kann in jedem Wahllokal des Stadtgebietes gewählt werden. Das gilt auch für die Stichwahl. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Wegen der möglichen Stichwahl können Wahlschein und

Briefwahlunterlagen einzeln oder bereits für beide Wahlen beantragt werden. Dabei ist es auch möglich, für beide Wahlen unterschiedliche Versandadressen anzugeben. Weil sich bei der letzten Wahl der Aufdruck eines QR-Codes für die Beantragung der Briefwahl bewährt hat, wird auch diesmal dieser Service für die erleichterte Antragstellung angeboten. Wahlscheine können online unter www.bonn.de/@briefwahl beantragt werden.

 

Stadt richtet wieder Briefwahlbüros ein

In jedem Stadtbezirk sind ab Montag, 17. August, Wahlbüros eingerichtet. Dort können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen oder vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in eine bereitgestellte Wahlurne einwerfen. Die Wahlbüros befinden sich im Stadtbezirk Bonn: Stadthaus, Berliner Platz 2, Eingangshalle, im Stadtbezirk Bad Godesberg: Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2 bis 3, im Stadtbezirk Beuel: Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, im Stadtbezirk Hardtberg: Rathaus Duisdorf,

Villemombler Straße 1.

Die Öffnungszeiten sind identisch mit den Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr.

 

177 Wahllokale und rund 2000 Wahlhelfer

Insgesamt stehen 177 Wahllokale für die Wahlen bereit. Gegenüber der letzten Wahl haben sich nur geringfügige Veränderungen ergeben, die allerding auch Auswirkungen auf ver-schiedene Wahllokale haben. Deshalb ist die Angabe auf der Wahlbenachrichtigung un-bedingt zu beachten. Eine Besonderheit gibt es in diesem Jahr: Die Wahl am 13. September fällt auf Pützchens Markt. Im und am Festgelände befinden sich drei Wahllokale. Um den Anwohnerinnen und Anwohnern den gewohnten Gang zur Urne zu ermöglichen, bleiben die bisherigen Wahllokale in Pützchen beibehalten. In der Marktschule wurde das Wahllokal lediglich in das Nebengebäude der OGS, das sich unmittelbar neben dem Hauptgebäude befindet, verlegt. Die betroffenen Wahlberechtigten werden mit der Wahlbenachrichtigung besonders informiert, und es werden Alternativen zur Stimmabgabe aufgezeigt.

 

Jeweils rund 2000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurden in den letzten Wochen für einen Einsatz am Wahlsonntag und vorsorglich auch schon für die Stichwahl einberufen. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens.

 

Wie kann man sich über die Wahlen informieren?

Die Stadt Bonn hat umfassende Informationen für die bevorstehenden Wahlen zusammen-gestellt. Sie können im Internet-Angebot der Stadt unter www.bonn.de/@wahlen

aufgerufen werden.

Bei Fragen helfen die Kolleginnen und Kollegen weiter: Wahlamt@bonn.de oder telefonisch unter 0228 - 77 21 02 sowie 0228 - 77 39 76. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich

für den Newsletter zu den Wahlen registrieren lassen. Dieser kann auch auf den Wahlseiten im Internet nachgelesen werden.

 

Stichwahl im Jahr 2011 wiedereingeführt

Die Direktwahlen der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in NRW finden seit 1999 statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird

diese Mehrheit nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl durchzuführen. Das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl vom 3. Mai 2011 regelt die Details.

Die Kandidaten müssen mindestens 23 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben, in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet sein, eine Bescheinigung der Wählbarkeit vorlegen und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des

Grundgesetzes eintreten.

 

Die Bonner Oberbürgermeisterkandidaten

Zur Wahl gestellt haben sich folgende Kandidaten

(Reihenfolge Stimmzettel):

Ashok-Alexander Sridharan, CDU

Peter Ruhenstroth-Bauer, SPD

Tom (Thomas) Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen Haluk Yildiz,

BIG Caroline Tepaß, Die PARTEI Matthias Pauqué, Einzelbewerber

 

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